Die aktuelle Besteuerung mit der gemeinsamen Veranlagung verheirateter Paare ist aus der Zeit gefallen. Sie entstammt dem Familienbild der Nachkriegszeit. Zudem setzt sie starke negative Erwerbsanreize für das zweite Einkommen eines Haushalts – meist jenes der Frau. Die Gesellschaft hat sich aber längst gewandelt, immer mehr Frauen sind erwerbstätig. Paare teilen sich Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung auf und haben die berechtigte Erwartung, dass sich Arbeit lohnt und sie unabhängig vom Zivilstand besteuert werden.
Eine Individualbesteuerung ermöglich genau das. Die Grünliberalen begrüssen darum die Reform ausdrücklich. Sie ist eine der wichtigsten Reformen, welche in der neuen Legislatur für unser Land gelingen müssen. Durch die Abschaffung der Progressionsstrafe auf dem Zweiteinkommen entstehen positive Beschäftigungseffekte von 40-60'000 zusätzlichen Vollzeitäquivalenten.[1] Dabei handelt es sich vorwiegend um gut ausgebildete Frauen, welche in Zukunft ihre Erwerbstätigkeit ausdehnen dürften, schlicht und einfach darum, weil es sich endlich lohnt. Für die Bekämpfung des akuten und sich aufgrund der demografischen Entwicklung verschärfenden Fachkräftemangels ist es unabdingbar, dass auch unser Besteuerungssystem mit der Zeit mithält und die negativen Erwerbsanreize, welche ebenso die Gleichstellung von Frau und Mann verhindern, eliminiert werden.
Die Grünliberalen begrüssen die umsichtige Ausgestaltung der Reformeckwerte, welche den Fokus auf die gesamtwirtschaftlichen Effekte und die Eliminierung der negativen Erwerbsanreize legt. Wir werden uns mit den befürwortenden Parteien in der parlamentarischen Beratung einbringen, damit die Individualbesteuerung rasch möglichst eingeführt werden kann.