Die Grünliberalen anerkennen den volkswirtschaftlichen Wert des Dreisäulensystems und wollen dieses für die nächsten Generationen bewahren. Dies gelingt mit einer progressiven Reform.
Die Grünliberalen sind der Auffassung, dass das Gesetz keine Wertung vornehmen soll, welche Erwerbsmodelle und Berufsbiografien von der Vorsorgeversicherung ausgeschlossen sind. Es braucht daher eine strukturelle Modernisierung im BVG (Eintrittsschwelle, Ansparalter, Vereinfachung Altersgutschriften). Nötig wäre auch die vollständige Abschaffung des Koordinationsabzugs. Eine Senkung ist aber zumindest ein positiver Schritt.
Die Differenz zwischen den Renten von Frauen und Männern beträgt laut Bundesamt für Sozialversicherungen 63% (Gender Pension Gap). Diese Differenz fällt fast vollständig in der zweiten Säule an. Teilzeitarbeitende – zu Dreiviertel Frauen – können wegen des Koordinationsabzugs heute nur einen viel kleineren Teil ihres Einkommens in der Beruflichen Vorsorge versichern. Zusätzlich sind diese Vorsorgevermögen von Teilzeitarbeitenden durch die Umverteilung heute übermässig belastet. Zusammen mit der Senkung des Koordinationsabzugs leistet die Senkung des Umwandlungssatzes einen bedeutenden Beitrag zur Senkung des Gender Pension Gaps.
Die Übergangsgeneration deckt seit Jahren den aus dem Reformstau resultierenden Finanzierungsbedarf und ist auch von den Transitionskosten am meisten betroffen. Die Grünliberalen setzen sich daher für eine zeitliche Begrenzung des Finanzierungsmechanismus, eine deutliche Reduktion des Finanzierungsbedarfs durch dynamische Schwellen sowie eine bedarfsgerechte Ausgestaltung des Rentenzuschlags ein, ohne die tiefen Renten (insbesondere von Frauen) von der Kompensation auszuschliessen.