Mercoledì, 27 aprile 2022

BVG-Reform auf positivem Kurs

Die Grünliberalen stehen für eine Modernisierung des BVG ein und verfolgen dabei zwei Hauptanliegen: die Umverteilung von Erwerbstätigen zu Rentenbeziehenden reduzieren sowie die Vorsorge von Teilzeitbeschäftigten und Arbeitnehmenden mit kleinen Einkommen verbessern, was namentlich viele Frauen betrifft. Die heutigen Anträge der SGK-S gehen dabei in die richtige Richtung. Den Vorschlag der SGK-S für die Übergangsgeneration werden die Grünliberalen vertieft prüfen. Sie nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, dass er Elemente des nationalrätlichen Kompromisskonzeptes Mettler aufnimmt. Es braucht eine Lösung, die in einer Volksabstimmung verständlich und glaubwürdig ist, zusammen mit der AHV-Reform. «Die SGK-S hat sich im Gesamtinteresse auf Kompromisse eingelassen und einen möglichst bedarfgerechten Kompensationsmechanismus für die Übergangsjahrgänge gesucht, die in hohem Masse den jahrelangen Reformstau finanziert haben», anerkennt GLP-Nationalrätin Melanie Mettler. Jetzt ist der Ständerat in der Pflicht, zum Gelingen der Reform beizutragen.

Die Grünliberalen anerkennen den volkswirtschaftlichen Wert des Dreisäulensystems und wollen dieses für die nächsten Generationen bewahren. Dies gelingt mit einer progressiven Reform.

 

Die Grünliberalen sind der Auffassung, dass das Gesetz keine Wertung vornehmen soll, welche Erwerbsmodelle und Berufsbiografien von der Vorsorgeversicherung ausgeschlossen sind. Es braucht daher eine strukturelle Modernisierung im BVG (Eintrittsschwelle, Ansparalter, Vereinfachung Altersgutschriften). Nötig wäre auch die vollständige Abschaffung des Koordinationsabzugs. Eine Senkung ist aber zumindest ein positiver Schritt.

 

Die Differenz zwischen den Renten von Frauen und Männern beträgt laut Bundesamt für Sozialversicherungen 63% (Gender Pension Gap). Diese Differenz fällt fast vollständig in der zweiten Säule an. Teilzeitarbeitende – zu Dreiviertel Frauen – können wegen des Koordinationsabzugs heute nur einen viel kleineren Teil ihres Einkommens in der Beruflichen Vorsorge versichern. Zusätzlich sind diese Vorsorgevermögen von Teilzeitarbeitenden durch die Umverteilung heute übermässig belastet. Zusammen mit der Senkung des Koordinationsabzugs leistet die Senkung des Umwandlungssatzes einen bedeutenden Beitrag zur Senkung des Gender Pension Gaps.

 

Die Übergangsgeneration deckt seit Jahren den aus dem Reformstau resultierenden Finanzierungsbedarf und ist auch von den Transitionskosten am meisten betroffen. Die Grünliberalen setzen sich daher für eine zeitliche Begrenzung des Finanzierungsmechanismus, eine deutliche Reduktion des Finanzierungsbedarfs durch dynamische Schwellen sowie eine bedarfsgerechte Ausgestaltung des Rentenzuschlags ein, ohne die tiefen Renten (insbesondere von Frauen) von der Kompensation auszuschliessen.