Der Bundesrat hat heute die Minimalvergütungen für Solarstrom sowie die Netzkostenrabatte für lokale Elektrizitätsgemeinschaften festlegt. Dank dem Eingreifen der GLP hat der Bundesrat die Werte nach oben korrigiert: Solarstrom von kleinen Anlagen, der ins Netz eingespiesen wird, soll mit mindestens 6 Rappen pro Kilowattstunde vergütet werden. Das ist eine Verbesserung der ursprünglich vorgesehenen Mindestvergütung von maximal 0-4,6 Rp. pro kWh für Solarstromproduzenten mit Eigenverbrauch.
Wichtige Anreize für lokale Elektrizitätsgemeinschaften
Zudem will die Landesregierung nun einen etwas höheren Rabatt für lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEGs) gewähren. Die LEGs haben die Grünliberalen ins Gesetz eingebracht. Sie gewährleisten, dass Eigenheimbesitzer:innen und Mieter:innen günstigen Solarstrom in der Nachbarschaft einkaufen können.
«Wir anerkennen, dass der Bundesrat gegenüber der Vernehmlassung in zwei zentralen Punkten Verbesserungen vorgenommen hat, wie diese von der GLP per Appell verlangt wurden. Das reicht aber noch nicht. Der Bundesrat muss so rasch wie möglich weitergehen, den Ausbau der erneuerbaren Energien langfristig sicherstellen und mehr in Energieeffizienz investieren», betont Barbara Schaffner. Dazu gehört auch, dass Bund und Kantone ihre Vorbildfunktion endlich wahrnehmen und die Umsetzung des Klimagesetzes voranbringen.
Die GLP hat am 10. Februar einen Appell für faire Preise für Solarstrom eingereicht.